Standesamt Nalbach

Anschrift

Standesamt Nalbach
Rathausplatz 1
66809 Nalbach


Mail:
standesamt@nalbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nalbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nalbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nalbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nalbach

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, zumeist gerecht statthafte, festgemachte Bestätigung einer Bindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Nalbach einleiten und die hierbei relevanten Papiere besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Nalbach antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Nalbach antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Nalbach. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Nalbach gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege vorzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Nalbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Nalbach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Nalbach

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Nalbach

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Nalbach.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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