Standesamt Rehlingen-Siersburg

Anschrift

Standesamt Rehlingen-Siersburg
Bouzonviller Platz
66780 Rehlingen-Siersburg


Mail:
standesamt@rehlingen-siersburg.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

{saarland(oeffnungszeiten)}





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rehlingen-Siersburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rehlingen-siersburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rehlingen-Siersburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Rehlingen-Siersburg

Definition

Eine Hochzeit bildet eine anerkannte, zumeist juristisch statthafte, belegte Erklärung einer Verbindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Rehlingen-Siersburg anzeigen und die dafür relevanten Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Rehlingen-Siersburg auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Rehlingen-Siersburg sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Rehlingen-Siersburg gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Rehlingen-Siersburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rehlingen-Siersburg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Rehlingen-Siersburg

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Rehlingen-Siersburg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Rehlingen-Siersburg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Rehlingen-Siersburg auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Saarland: