Standesamt Rehlingen-Siersburg

Anschrift

Standesamt Rehlingen-Siersburg
Bouzonviller Platz
66780 Rehlingen-Siersburg


Mail:
standesamt@rehlingen-siersburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rehlingen-Siersburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rehlingen-siersburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rehlingen-Siersburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rehlingen-Siersburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Rehlingen-Siersburggeboren wurden, beim Standesamt Rehlingen-Siersburg beantragt werden.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Rehlingen-Siersburg die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Typen von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird verwendet bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Rehlingen-Siersburg eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rehlingen-Siersburg

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, überwiegend legitim rechtmäßige, gestärkte Grundlage einer Bindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Rehlingen-Siersburg anmelden und die hierbei erforderlichen Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Amt in Rehlingen-Siersburg vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Rehlingen-Siersburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.