Standesamt Schiffweiler

Anschrift

Standesamt Schiffweiler
Rathausstraße 11
66578 Schiffweiler


Mail:
standesamt@schiffweiler.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schiffweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schiffweiler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schiffweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schiffweiler

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich erlaubte, gefestigte Kennzeichung einer Verbindung von paarigen Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Schiffweiler einleiten und die dafür wichtigen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell bei der Behörde in Schiffweiler vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Verlobten bei der Behörde in Schiffweiler. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Schiffweiler gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Dokumente beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden eruieren und einen Zeitpunkt für die Trauung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise einzureichen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen gefordert sein! Das Trauamt in Schiffweiler beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schiffweiler zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Schiffweiler

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schiffweiler

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schiffweiler.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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