Standesamt Freisen

Anschrift

Standesamt Freisen
Schulstraße 60
66629 Freisen


Mail:
standesamt@freisen.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

{saarland(oeffnungszeiten)}





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Freisen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@freisen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Freisen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Freisen

Definition

Eine Ehe bestimmt eine behördliche, überwiegend juristisch legale, belegte Form einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Freisen anmelden und die hierbei unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Freisen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Trauung voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Freisen angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Freisen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Freisen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Freisen

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Freisen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Freisen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Freisen auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Saarland: