Standesamt Freisen
Anschrift
Standesamt Freisen
Schulstraße 60
66629 Freisen
Mail: standesamt@freisen.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Freisen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@freisen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Freisen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Freisen
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Trauung beim Amt in Freisen anmelden und die hierbei unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Freisen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Trauung augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In expliziten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Freisen informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Freisen
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Saarland
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Freisen
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Stadtgeschichte
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