Standesamt Überherrn
Anschrift
Standesamt Überherrn
Rathausstraße 101
66802 Überherrn
Mail: standesamt@ueberherrn.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Überherrn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ueberherrn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Überherrn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Überherrn
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Überherrn aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Überherrn vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Überherrn sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Standesamt in Überherrn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Überherrn
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Saarland
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Überherrn
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Stadtgeschichte
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Wegweiser:
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