Standesamt Quierschied

Anschrift

Standesamt Quierschied
Rathausstraße 7
66287 Quierschied


Mail:
standesamt@quierschied.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Quierschied vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@quierschied.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Quierschied.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Quierschied

Definition

Eine Hochzeit bildet eine behördliche, vorwiegend rechtens rechtmäßige, untermauerte Kennzeichung einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Quierschied anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. erhalten. Prinzipiell sollten Sie selber im Quierschied auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Quierschied sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim Heiratsamt Quierschied. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Trauung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Quierschied angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinbart werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Belege einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Quierschied berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Quierschied zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Quierschied

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Quierschied

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Quierschied.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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