Standesamt Weiskirchen

Anschrift

Standesamt Weiskirchen
Kirchenweg 2
66709 Weiskirchen


Mail:
standesamt@weiskirchen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weiskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Weiskirchen

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine dokumentierte, überwiegend rechtlich statthafte, belegte Grundlage einer Beziehung mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Weiskirchen anmelden und die hierfür wichtigen Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Weiskirchen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Weiskirchen angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Standesamt in Weiskirchen informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Weiskirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Weiskirchen

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Weiskirchen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Weiskirchen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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