Standesamt Weiskirchen
Anschrift
Standesamt Weiskirchen
Kirchenweg 2
66709 Weiskirchen
Mail: standesamt@weiskirchen.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@weiskirchen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiskirchen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Weiskirchen
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Weiskirchen anmelden und die hierfür wichtigen Unterlagen zu holen. Generell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Weiskirchen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.
Sind Sie von einem auswärtigen Land?
Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Standesamt in Weiskirchen informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Weiskirchen
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Weiskirchen
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