Standesamt Heusweiler
Anschrift
Standesamt Heusweiler
Saarbrücker Straße 35
66265 Heusweiler
Mail: standesamt@heusweiler.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heusweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@heusweiler.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heusweiler.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Heusweiler
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Heusweiler anzeigen und die dafür unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Heusweiler erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Heusweiler sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Heusweiler berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Heusweiler
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Heusweiler
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Stadtgeschichte
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