Standesamt Heusweiler

Anschrift

Standesamt Heusweiler
Saarbrücker Straße 35
66265 Heusweiler


Mail:
standesamt@heusweiler.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heusweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@heusweiler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heusweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Heusweiler

Definition

Eine Ehe benennt eine behördliche, vorwiegend rechtens zulässige, gesicherte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Heusweiler anzeigen und die dafür unerlässlichen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Heusweiler erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Heusweiler sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Heusweiler angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Abweichungen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Urkunden vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Heusweiler berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Heusweiler schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Heusweiler

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Heusweiler

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Heusweiler.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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