Standesamt Illingen (Saarland)

Anschrift

Standesamt Illingen (Saarland)
Hauptstraße 86
66557 Illingen


Mail:
standesamt@illingen-saarland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Illingen (Saarland) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@illingen-saarland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Illingen (Saarland).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Illingen (Saarland)

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine amtliche, meistenteils gesetzlich legale, verankerte Bestätigung einer Beziehung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Illingen (Saarland) anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden besorgen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Amt in Illingen (Saarland) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Illingen (Saarland). Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Illingen (Saarland) gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Amt in Illingen (Saarland) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Illingen (Saarland) zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Illingen (Saarland)

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Illingen (Saarland)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Illingen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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