Standesamt Losheim am See

Anschrift

Standesamt Losheim am See
Merziger Straße 3
66679 Losheim am See


Mail:
standesamt@losheim-am-see.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Losheim am See vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@losheim-am-see.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Losheim am See.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Losheim am See

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, gewöhnlich gerecht zulässige, verankerte Erklärung einer Verbindung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Losheim am See erklären und die dafür unerlässlichen Nachweise. erhalten. Grundsätzlich sollten Sie direkt im Losheim am See vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Losheim am See. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Losheim am See angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so gilt: Eine Auslandsscheidung ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Dokumente vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In speziellen Gegebenheiten unerlässlich sein! Das Standesamt in Losheim am See stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Losheim am See schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Losheim am See

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Losheim am See

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Losheim am See.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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