Standesamt Schwalbach

Anschrift

Standesamt Schwalbach
Hauptstraße 92
66773 Schwalbach


Mail:
standesamt@schwalbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwalbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwalbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwalbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schwalbach

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, meistens rechtens legale, gefestigte Grundlage einer Bindung gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Amt in Schwalbach einleiten und die dazu wichtigen Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Amt in Schwalbach erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Schwalbach. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter in Schwalbach angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Nachweise vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Schwalbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schwalbach schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Schwalbach

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schwalbach

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schwalbach.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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