Standesamt Bexbach

Anschrift

Standesamt Bexbach
Rathausstr. 68
66450 Bexbach


Mail:
standesamt@bexbach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bexbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 26) 52 91 35
E-Mail: standesamt@bexbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bexbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bexbach

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine amtliche, gewöhnlich juristisch zugestandene, gesicherte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Bexbach erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente holen. Prinzipiell müssen Sie selber beim Standesamt Bexbach vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Bexbach sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Bexbach. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Trauung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Bexbach angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Das Standesamt in Bexbach informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Bexbach

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saarpfalz-Kreis

    Höhe
    247 m ü. NHN

    Fläche
    31,09 km2

    Einwohner
    17.482 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    562 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    06826

    KFZ Kennzeichen
    HOM

    Gemeindeschlüssel
    10 0 45 111

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bexbach

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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