Standesamt Spiesen-Elversberg

Anschrift

Standesamt Spiesen-Elversberg
Hauptstraße 116
66583 Spiesen-Elversberg


Mail:
standesamt@spiesen-elversberg.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

{saarland(oeffnungszeiten)}





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Spiesen-Elversberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@spiesen-elversberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Spiesen-Elversberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Spiesen-Elversberg

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine begründete, zumeist zulässig erlaubte, untermauerte Form einer Beziehung mehrerer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt Spiesen-Elversberg anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Amt in Spiesen-Elversberg auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Spiesen-Elversberg . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Spiesen-Elversberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Informationen organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Heiratswilligen ausmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Papiere zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Spiesen-Elversberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Spiesen-Elversberg schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Spiesen-Elversberg

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Spiesen-Elversberg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Spiesen-Elversberg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Spiesen-Elversberg auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Saarland: