Standesamt Saarbrücken

Anschrift

Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken


Mail:
standesamt@saarbruecken.de

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{saarland(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag:
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Saarbrücken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (06 81) 9 05-0
E-Mail: standesamt@saarbruecken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Saarbrücken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Saarbrücken

Definition

Eine Verehelichung bildet eine behördliche, meistens rechtens geregelte, untermauerte Bestätigung einer Bindung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Saarbrücken aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim Amt in Saarbrücken auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Saarbrücken antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Verehelichung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Saarbrücken angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Besonderheiten sind vorhanden, wenn der Ehebund im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Urkunden zu überreichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Stadtbüro in Saarbrücken berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Saarbrücken

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Regionalverband Saarbrücken

    Höhe
    230 m ü. NHN

    Fläche
    167,52 km2

    Einwohner
    179.634 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1072 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SB

    Gemeindeschlüssel
    10 0 41 100

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

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    Saarbrücken

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