Standesamt Saarbrücken
Anschrift
Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 1
66111 Saarbrücken
Mail: standesamt@saarbruecken.de
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Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag:
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Saarbrücken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (06 81) 9 05-0
E-Mail: standesamt@saarbruecken.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Saarbrücken.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Saarbrücken
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Saarbrücken ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Saarbrücken geboren sind.
Hier sind verschiedene grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Saarbrücken die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.
Neubestellung
Wenn das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Saarbrücken einen Ersatz beantragen. Dafür benötigt man meistens persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Saarbrücken
Definition
Eine Hochzeit bezeichnet eine behördliche, zumeist rechtens erlaubte, gesicherte Bestätigung einer Beziehung gemeinsamer Einzelnen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Heirat beim Amt in Saarbrücken anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Saarbrücken erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Saarbrücken sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können weitere Papiere notwendig sein! Das Trauamt in Saarbrücken klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Saarbrücken zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Saarbrücken
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Regionalverband Saarbrücken
Höhe
230 m ü. NHN
Fläche
167,52 km2
Einwohner
179.634 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1072 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SB
Gemeindeschlüssel
10 0 41 100
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