Standesamt Nohfelden

Anschrift

Standesamt Nohfelden
An der Burg
66625 Nohfelden


Mail:
standesamt@nohfelden.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nohfelden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nohfelden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nohfelden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Nohfelden

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine erklärte, meistenteils rechtlich legale, festgemachte Form einer Bindung gemeinsamer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt Nohfelden aufnehmen und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie selbst beim Amt in Nohfelden vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Nohfelden sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Nohfelden. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Verehelichung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Nohfelden angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen konkreten Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Belege abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Nohfelden beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Nohfelden zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Nohfelden

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Nohfelden

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Nohfelden.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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