Standesamt Friedrichsthal

Anschrift

Standesamt Friedrichsthal
Schmidtbornstr. 12a
66299 Friedrichsthal


Mail:
rathaus@friedrichsthal.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Friedrichsthal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 97) 8 56 82 05
E-Mail: rathaus@friedrichsthal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Friedrichsthal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Friedrichsthal

Definition

Eine Trauung beschreibt eine anerkannte, meistenteils gesetzlich statthafte, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Amt in Friedrichsthal aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Friedrichsthal auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Friedrichsthal. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Friedrichsthal gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, so gilt: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen festmachen und einen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen notwendig sein! Das Amt in Friedrichsthal klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Friedrichsthal

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Regionalverband Saarbrücken

    Höhe
    300 m ü. NHN

    Fläche
    8,99 km2

    Einwohner
    9955 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1107 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    66299

    Vorwahl
    06897

    KFZ Kennzeichen
    SB

    Gemeindeschlüssel
    10 0 41 511

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Friedrichsthal

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    Standesamt - Stadtgeschichte

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