Standesamt Sulzbach/ Saar

Anschrift

Standesamt Sulzbach/ Saar
Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach


Mail:
standesamt@sulzbach-saar.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sulzbach/ Saar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sulzbach-saar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sulzbach/ Saar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sulzbach/ Saar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Sulzbach/ Saar ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sulzbach/ Saar geboren sind.

Hier sind einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Sulzbach/ Saar das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Sulzbach/ Saar eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sulzbach/ Saar

Definition

Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, meistens gesetzlich statthafte, gesicherte Basis eines Verbunds beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung beim Standesamt in Sulzbach/ Saar erklären und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Sulzbach/ Saar antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Sulzbach/ Saar klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sulzbach/ Saar zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.