Standesamt Sulzbach/ Saar

Anschrift

Standesamt Sulzbach/ Saar
Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach


Mail:
standesamt@sulzbach-saar.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sulzbach/ Saar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sulzbach-saar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sulzbach/ Saar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Sulzbach/ Saar

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, weitgehend zulässig erlaubte, gesicherte Kennzeichung einer Verbindung zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung bei der Behörde in Sulzbach/ Saar einleiten und die hierbei relevanten Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie direkt im Sulzbach/ Saar vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Sulzbach/ Saar antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Heiratsamt Sulzbach/ Saar. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Sulzbach/ Saar angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Dokumente einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Trauamt in Sulzbach/ Saar berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sulzbach/ Saar schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Sulzbach/ Saar

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Sulzbach/ Saar

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Sulzbach.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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