Standesamt Völklingen

Anschrift

Standesamt Völklingen
Rathausplatz
66333 Völklingen


Mail:
standesamt@voelklingen.de

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{saarland(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Völklingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 98) 13 22 46
E-Mail: standesamt@voelklingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Völklingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Völklingen

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine erklärte, vorwiegend gerecht geregelte, belegte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Völklingen anzeigen und die hierbei relevanten Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Völklingen auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten bei der Behörde in Völklingen. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Völklingen angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, separiert, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Standesamt in Völklingen berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Völklingen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Völklingen

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Regionalverband Saarbrücken

    Höhe
    200 m ü. NHN

    Fläche
    67,1 km2

    Einwohner
    39.428 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    588 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    66333

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    VK

    Gemeindeschlüssel
    10 0 41 519

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Völklingen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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