Standesamt Berlin
Anschrift
Standesamt Berlin
Berlin
Mail: standesamt@berlin.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@berlin.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Berlin
Definition
Eine Ehe verdeutlicht eine behördliche, weitgehend legitim rechtmäßige, verankerte Form eines Verbunds mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Heirat beim Standesamt Berlin anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Berlin vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen des Paares beim verantworlichen Amt in Berlin. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Verehelichung anzukündigen. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Berlin angemeldet werden.
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und eventuell weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
Normalerweise sind folgende Materialien vorzuzeigen:
Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Kopien gelten nicht!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Hochzeitsamt in Berlin stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Berlin zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Berlin
Bundesland
Berlin
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
29,5–115 m ü. NHN
Fläche
891,7 km²
Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)
Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
B
Gemeindeschlüssel
11 0 00 000
Bürgermeister
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