Standesamt Berlin Tegel

Anschrift

Standesamt Berlin Tegel
Eichborndamm 215
13437 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Tegel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: 030 90 29 42 164
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Tegel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Tegel

Definition

Eine Heirat beschreibt eine begründete, weitgehend gerecht legale, untermauerte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Berlin Tegel anmelden und die hierfür notwendigen Papiere erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Berlin Tegel auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser den anderen schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim verantworlichen Amt in Berlin Tegel. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Berlin Tegel angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Stadtbüro in Berlin Tegel klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Tegel

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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