Standesamt Berlin Charlottenburg

Anschrift

Standesamt Berlin Charlottenburg
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Charlottenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 12 209
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Charlottenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Charlottenburg

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine bewiesene, weitgehend zulässig zulässige, gefestigte Form eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung bei der Behörde in Berlin Charlottenburg anmelden und die hierbei relevanten Nachweise. besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Berlin Charlottenburg antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Berlin Charlottenburg antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Berlin Charlottenburg. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Charlottenburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen fixen Tag für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Fällen können weitere Schreiben wichtig sein! Das Stadtbüro in Berlin Charlottenburg berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Berlin Charlottenburg zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Charlottenburg

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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