Standesamt Berlin Frohnau

Anschrift

Standesamt Berlin Frohnau
Eichborndamm 215
13437 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Frohnau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: 030 90 29 42 164
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Frohnau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berlin Frohnau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Berlin Frohnaugeboren wurden, beim Standesamt Berlin Frohnau beantragt werden.

Hier einige einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Berlin Frohnau das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Typen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Berlin Frohnau einen Ersatz beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berlin Frohnau

Definition

Eine Ehe definiert eine begründete, weitgehend zulässig erlaubte, festgemachte Bestätigung einer Beziehung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Berlin Frohnau einleiten und die hierfür unerlässlichen Papiere erhalten. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Standesamt Berlin Frohnau antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Berlin Frohnau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Berlin Frohnau schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Berlin Frohnau

Bundesland
Berlin

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
29,5–115 m ü. NHN

Fläche
891,7 km²

Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)

Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²

Postleitzahl
10115–14199

Vorwahl
030

KFZ Kennzeichen
B

Gemeindeschlüssel
11 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Berlin

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Stadtgeschichte Standesamt

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