Standesamt Berlin Kaulsdorf

Anschrift

Standesamt Berlin Kaulsdorf
Alice-Salomon-Platz 3
12627 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Kaulsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 115
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Kaulsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Kaulsdorf

Definition

Eine Heirat definiert eine amtliche, zumeist rechtens zugestandene, gefestigte Form eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Berlin Kaulsdorf anmelden und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden holen. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Berlin Kaulsdorf vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Berlin Kaulsdorf angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Standesamt in Berlin Kaulsdorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Berlin Kaulsdorf schlauzumachen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Kaulsdorf

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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    Berlin Kaulsdorf

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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