Standesamt Berlin Alt-Treptow

Anschrift

Standesamt Berlin Alt-Treptow
Neue Krugallee 4
12435 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Alt-Treptow vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 2970
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Alt-Treptow.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Alt-Treptow

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine begründete, vorwiegend rechtlich zugestandene, festgemachte Form eines Beisammenseins von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Berlin Alt-Treptow aufnehmen und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Berlin Alt-Treptow vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Berlin Alt-Treptow antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Heirat wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim Heiratsamt Berlin Alt-Treptow. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Alt-Treptow angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen fixen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Urkunden zu überreichen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Trauamt in Berlin Alt-Treptow berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Berlin Alt-Treptow

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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    Berlin Alt-Treptow

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