Standesamt Berlin Blankenburg

Anschrift

Standesamt Berlin Blankenburg
Breite Straße 24a-26
13187 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: 08:30 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Blankenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 50
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Blankenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Blankenburg

Definition

Eine Verehelichung definiert eine dokumentierte, meistens gerecht rechtmäßige, gefestigte Grundlage einer Bindung zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Berlin Blankenburg aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt bei der Behörde in Berlin Blankenburg auftauchen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Berlin Blankenburg sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim verantworlichen Amt in Berlin Blankenburg. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen schriftlich bemächtigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Blankenburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Belege vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Berlin Blankenburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Berlin Blankenburg

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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