Standesamt Berlin Wartenberg

Anschrift

Standesamt Berlin Wartenberg
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 10:00 – 13:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Wartenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: Unbekannt
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Wartenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Wartenberg

Definition

Eine Hochzeit bildet eine erklärte, meistenteils rechtens legale, verankerte Basis eines Verbunds zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Vermählung bei der Behörde in Berlin Wartenberg aufnehmen und die dazu unerlässlichen Papiere besorgen. Unbedingt sollten Sie direkt bei der Behörde in Berlin Wartenberg auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim verantworlichen Amt in Berlin Wartenberg. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten in Berlin Wartenberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Ausnahmen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen konkreten Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Standesamt in Berlin Wartenberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Wartenberg

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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