Standesamt Berlin Karow

Anschrift

Standesamt Berlin Karow
Breite Straße 24a-26
13187 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: 08:30 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Karow vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 50
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Karow.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Karow

Definition

Eine Vermählung benennt eine begründete, meistenteils gesetzlich geregelte, verankerte Bestätigung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt in Berlin Karow einleiten und die dazu unerlässlichen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell beim Standesamt Berlin Karow auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim Heiratsamt Berlin Karow. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Karow angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Amt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Amt in Berlin Karow ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Berlin Karow zu informieren, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Karow

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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