Standesamt Berlin Grünau

Anschrift

Standesamt Berlin Grünau
Neue Krugallee 4
12435 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Grünau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 2970
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Grünau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Grünau

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine erklärte, meistens zulässig rechtmäßige, gestärkte Form einer Vereinigung zweier Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Heirat beim Standesamt Berlin Grünau einleiten und die hierbei relevanten Papiere beschaffen. Generell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Berlin Grünau erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Berlin Grünau antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei der Behörde in Berlin Grünau. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Berlin Grünau gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung empfiehlt es sich, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Termin für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind abzugeben: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

    Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Berlin Grünau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Berlin Grünau schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Grünau

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Stadtportal Berlin

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Berlin Grünau

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Berlin.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Berlin Grünau auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Berlin: