Standesamt Berlin Märkisches Viertel
Anschrift
Standesamt Berlin Märkisches Viertel
Eichborndamm 215
13437 Berlin
Mail: standesamt@berlin.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Märkisches Viertel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: 030 90 29 42 164
E-Mail: standesamt@berlin.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Märkisches Viertel.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Berlin Märkisches Viertel
Definition
Beschreibung
Die Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Berlin Märkisches Viertel einleiten und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Berlin Märkisches Viertel vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
In diesen Fällen ist eine Hochzeit nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Das Stadtbüro in Berlin Märkisches Viertel beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Berlin Märkisches Viertel
Bundesland
Berlin
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
29,5–115 m ü. NHN
Fläche
891,7 km²
Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)
Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²
Postleitzahl
10115–14199
Vorwahl
030
KFZ Kennzeichen
B
Gemeindeschlüssel
11 0 00 000
Stadtportal Berlin
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Berlin Märkisches Viertel
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