Standesamt Berlin Heiligensee

Anschrift

Standesamt Berlin Heiligensee
Eichborndamm 215
13437 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Heiligensee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: 030 90 29 42 164
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Heiligensee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berlin Heiligensee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Berlin Heiligensee geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Berlin Heiligensee eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Berlin Heiligensee das Dokument aus. Es finden sich mannigfaltige Versionen von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Berlin Heiligensee eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berlin Heiligensee

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, weitgehend rechtens erlaubte, gesicherte Basis einer Bindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Berlin Heiligensee anmelden und die dafür notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell sollten Sie selbst beim Standesamt Berlin Heiligensee vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Berlin Heiligensee sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Berlin Heiligensee klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Berlin Heiligensee zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.