Standesamt Berlin Friedrichsfelde

Anschrift

Standesamt Berlin Friedrichsfelde
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 10:00 – 13:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Friedrichsfelde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: Unbekannt
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Friedrichsfelde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berlin Friedrichsfelde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Berlin Friedrichsfeldegeboren wurden, beim Standesamt Berlin Friedrichsfelde beantragt werden.

Im Folgenden sind verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Amt Berlin Friedrichsfelde das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Berlin Friedrichsfelde eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berlin Friedrichsfelde

Definition

Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, meistenteils gesetzlich erlaubte, untermauerte Erklärung eines Verbunds beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Berlin Friedrichsfelde erklären und die dafür relevanten Papiere erhalten. Generell sollten Sie offiziell beim Standesamt Berlin Friedrichsfelde vorsprechen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Berlin Friedrichsfelde antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dafür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere notwendig sein! Das Stadtbüro in Berlin Friedrichsfelde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Berlin Friedrichsfelde schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.