Standesamt Berlin Friedrichsfelde
Anschrift
Standesamt Berlin Friedrichsfelde
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin
Mail: standesamt@berlin.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 10:00 – 13:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Friedrichsfelde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: Unbekannt
E-Mail: standesamt@berlin.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Friedrichsfelde.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Berlin Friedrichsfelde
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Vermählung bei der Behörde in Berlin Friedrichsfelde einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente beschaffen. Unbedingt sollten Sie selbst beim Amt in Berlin Friedrichsfelde auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Amt in Berlin Friedrichsfelde beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Berlin Friedrichsfelde
Bundesland
Berlin
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
29,5–115 m ü. NHN
Fläche
891,7 km²
Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)
Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²
Postleitzahl
10115–14199
Vorwahl
030
KFZ Kennzeichen
B
Gemeindeschlüssel
11 0 00 000
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