Standesamt Berlin Buch

Anschrift

Standesamt Berlin Buch
Breite Straße 24a-26
13187 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: 08:30 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Buch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 50
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Buch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Buch

Definition

Eine Heirat bildet eine behördliche, überwiegend zulässig rechtmäßige, verankerte Erklärung einer Bindung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Berlin Buch einleiten und die hierfür erforderlichen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Berlin Buch vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Berlin Buch sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich dazu befähigen, die Trauung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Berlin Buch gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage werden weitere Untelagen wichtig sein! Ihr Standesamt in Berlin Buch stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Berlin Buch schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Berlin Buch

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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