Standesamt Berlin Wilhelmstadt

Anschrift

Standesamt Berlin Wilhelmstadt
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Wilhelmstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 27 92 213
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Wilhelmstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Wilhelmstadt

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine dokumentierte, zumeist zulässig erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Verbindung zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Berlin Wilhelmstadt anmelden und die hierbei erforderlichen Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Berlin Wilhelmstadt auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, die andere Person durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Berlin Wilhelmstadt . Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Berlin Wilhelmstadt angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andere Belege erforderlich sein! Das Standesamt in Berlin Wilhelmstadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Wilhelmstadt

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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