Standesamt Berlin Wilhelmstadt

Anschrift

Standesamt Berlin Wilhelmstadt
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Wilhelmstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 27 92 213
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Wilhelmstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berlin Wilhelmstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Berlin Wilhelmstadtgeboren wurden, beim Standesamt Berlin Wilhelmstadt beantragt werden.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Berlin Wilhelmstadt die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Versionen von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Berlin Wilhelmstadt eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berlin Wilhelmstadt

Definition

Eine Heirat benennt eine dokumentierte, gewöhnlich gerecht legale, gefestigte Kennzeichung einer Vereinigung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Vermählung beim Standesamt Berlin Wilhelmstadt aufnehmen und die dafür erforderlichen Papiere erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim Amt in Berlin Wilhelmstadt antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Stadtbüro in Berlin Wilhelmstadt klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.