Standesamt Berlin Fennpfuhl

Anschrift

Standesamt Berlin Fennpfuhl
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 10:00 – 13:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Fennpfuhl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: Unbekannt
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Fennpfuhl.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Fennpfuhl

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine amtliche, meistenteils legitim zulässige, verankerte Begründung einer Beziehung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Berlin Fennpfuhl anmelden und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie selber beim Amt in Berlin Fennpfuhl antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten bei der Behörde in Berlin Fennpfuhl. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Fennpfuhl angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, bedeutet das: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen fixen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten gewünscht sein! Das Amt in Berlin Fennpfuhl ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Berlin Fennpfuhl schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Fennpfuhl

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Stadtportal Berlin

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Berlin Fennpfuhl

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Berlin.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Berlin Fennpfuhl auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Berlin: