Standesamt Berlin Lichterfelde

Anschrift

Standesamt Berlin Lichterfelde
Kirchstr. 1/3
14163 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 13:00 – 15:00
Dienstag: 13:00 – 15:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 12:00 – 14:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Lichterfelde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 299 7676
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Lichterfelde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Lichterfelde

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine amtliche, vorwiegend rechtens geregelte, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds mehrerer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Berlin Lichterfelde anzeigen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich beim Standesamt Berlin Lichterfelde antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Heiratsamt Berlin Lichterfelde. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung zu melden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Berlin Lichterfelde angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Materialien vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Stadtbüro in Berlin Lichterfelde informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Berlin Lichterfelde zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Berlin Lichterfelde

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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    Berlin Lichterfelde

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