Standesamt Berlin Hermsdorf

Anschrift

Standesamt Berlin Hermsdorf
Eichborndamm 215
13437 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Hermsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: 030 90 29 42 164
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Hermsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Hermsdorf

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, gewöhnlich rechtens erlaubte, festgemachte Erklärung einer Verbindung von paarigen Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Vermählung beim Standesamt Berlin Hermsdorf anmelden und die hierfür notwendigen Papiere beziehen. Generell müssen Sie selbst im Berlin Hermsdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Berlin Hermsdorf antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Berlin Hermsdorf. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehenschließung anzukündigen. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Berlin Hermsdorf angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Unterlagen einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In expliziten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Das Hochzeitsamt in Berlin Hermsdorf informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Berlin Hermsdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Hermsdorf

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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