Standesamt Berlin Friedrichshain

Anschrift

Standesamt Berlin Friedrichshain
Schlesische Str. 27 A
10997 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Friedrichshain vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 80
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Friedrichshain.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berlin Friedrichshain

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Berlin Friedrichshaingeborene Personen beim Standesamt Berlin Friedrichshain zu beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen dürfen auch die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Berlin Friedrichshain die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Sorten der Geburtsnachweisen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet für unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Berlin Friedrichshain einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berlin Friedrichshain

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, meistens gesetzlich geregelte, gesicherte Kennzeichung einer Beziehung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Berlin Friedrichshain anmelden und die hierfür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst im Berlin Friedrichshain antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er den anderen schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Trauung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Berlin Friedrichshain ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Berlin Friedrichshain

Bundesland
Berlin

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
29,5–115 m ü. NHN

Fläche
891,7 km²

Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)

Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²

Postleitzahl
10115–14199

Vorwahl
030

KFZ Kennzeichen
B

Gemeindeschlüssel
11 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Berlin

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