Standesamt Berlin Friedrichshain

Anschrift

Standesamt Berlin Friedrichshain
Schlesische Str. 27 A
10997 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Friedrichshain vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 80
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Friedrichshain.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Friedrichshain

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine dokumentierte, weitgehend gerecht legale, verankerte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Berlin Friedrichshain einleiten und die hierbei relevanten Dokumente beziehen. Prinzipiell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Berlin Friedrichshain vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Berlin Friedrichshain antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Berlin Friedrichshain . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Berlin Friedrichshain angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehe im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Kopien gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Amt in Berlin Friedrichshain ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Berlin Friedrichshain schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Friedrichshain

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Stadtportal Berlin

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Berlin Friedrichshain

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Berlin.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Berlin Friedrichshain auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Berlin: