Standesamt Berlin Rahnsdorf

Anschrift

Standesamt Berlin Rahnsdorf
Neue Krugallee 4
12435 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Rahnsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 2970
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Rahnsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Rahnsdorf

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine begründete, weitgehend juristisch zulässige, gesicherte Erklärung eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Amt in Berlin Rahnsdorf aufnehmen und die hierbei erforderlichen Papiere besorgen. Unbedingt müssen Sie offiziell bei der Behörde in Berlin Rahnsdorf auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Berlin Rahnsdorf sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehevereinigung zu melden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten in Berlin Rahnsdorf angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Amt in Berlin Rahnsdorf informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Berlin Rahnsdorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Berlin Rahnsdorf

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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