Standesamt Berlin Weißensee

Anschrift

Standesamt Berlin Weißensee
Breite Straße 24a-26
13187 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: 08:30 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 13:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Weißensee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 50
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Weißensee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Weißensee

Definition

Eine Heirat definiert eine anerkannte, weitgehend gesetzlich zulässige, belegte Bestätigung eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Amt in Berlin Weißensee anzeigen und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Generell müssen Sie selber im Berlin Weißensee auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Berlin Weißensee sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann dafür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Berlin Weißensee . Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen schriftlich ermächtigen, die Verehelichung anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Weißensee angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, getrennt, so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andere Belege gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Berlin Weißensee informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Weißensee

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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