Standesamt Berlin Spandau

Anschrift

Standesamt Berlin Spandau
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Spandau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 27 92 213
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Spandau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berlin Spandau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Berlin Spandau ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Berlin Spandau geboren sind.

Nachstehend sind mehrere allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Berlin Spandau die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Arten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Berlin Spandau eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berlin Spandau

Definition

Eine Heirat beschreibt eine behördliche, meistenteils legitim geregelte, gestärkte Form eines Verbunds zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Berlin Spandau einleiten und die dafür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie selber im Berlin Spandau auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Berlin Spandau sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Standesamt in Berlin Spandau ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.