Standesamt Berlin Spandau

Anschrift

Standesamt Berlin Spandau
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Spandau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 27 92 213
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Spandau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Spandau

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, weitgehend zulässig rechtmäßige, verankerte Grundlage eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Berlin Spandau erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Berlin Spandau erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Berlin Spandau sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim verantwortlichen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Berlin Spandau angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Papiere zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Berlin Spandau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Spandau

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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