Standesamt Berlin Spandau
Anschrift
Standesamt Berlin Spandau
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin
Mail: standesamt@berlin.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Spandau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (030) 90 27 92 213
E-Mail: standesamt@berlin.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Spandau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Berlin Spandau
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Berlin Spandau erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Berlin Spandau erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Berlin Spandau sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag für die Vermählung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Berlin Spandau beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Berlin Spandau
Bundesland
Berlin
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
29,5–115 m ü. NHN
Fläche
891,7 km²
Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)
Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²
Postleitzahl
10115–14199
Vorwahl
030
KFZ Kennzeichen
B
Gemeindeschlüssel
11 0 00 000
Stadtportal Berlin
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Berlin Spandau
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