Standesamt Berlin Gesundbrunnen

Anschrift

Standesamt Berlin Gesundbrunnen
Parochialstr. 3
10179 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 09:00 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:30, 15:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Gesundbrunnen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 18 20
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Gesundbrunnen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Gesundbrunnen

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine bewiesene, zumeist gerecht statthafte, untermauerte Begründung eines Verbunds von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Standesamt Berlin Gesundbrunnen anmelden und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Berlin Gesundbrunnen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Berlin Gesundbrunnen. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form beauftragen, die Ehenschließung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Amt in Berlin Gesundbrunnen gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Berlin Gesundbrunnen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Berlin Gesundbrunnen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Gesundbrunnen

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Stadtportal Berlin

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Berlin Gesundbrunnen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Berlin.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Berlin Gesundbrunnen auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Berlin: