Standesamt Berlin Karlshorst

Anschrift

Standesamt Berlin Karlshorst
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 10:00 – 13:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Karlshorst vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: Unbekannt
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Karlshorst.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Karlshorst

Definition

Eine Ehe beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich gerecht legale, gefestigte Erklärung eines Bündnisses beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung beim Amt in Berlin Karlshorst einleiten und die hierfür relevanten Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie offiziell im Berlin Karlshorst erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Berlin Karlshorst antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim Standesamt Berlin Karlshorst. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Berlin Karlshorst angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe im Ausland geschieden, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Schreiben abzugeben: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Berlin Karlshorst berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Karlshorst

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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