Standesamt Berlin Köpenick

Anschrift

Standesamt Berlin Köpenick
Neue Krugallee 4
12435 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Köpenick vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 2970
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Köpenick.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Köpenick

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine bewiesene, gewöhnlich zulässig erlaubte, untermauerte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Amt in Berlin Köpenick anzeigen und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Berlin Köpenick antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Berlin Köpenick angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Berlin Köpenick informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Berlin Köpenick schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Köpenick

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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