Standesamt Berlin Siemensstadt

Anschrift

Standesamt Berlin Siemensstadt
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 13:00
Dienstag: 09:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Siemensstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 27 92 213
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Siemensstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Siemensstadt

Definition

Eine Trauung bestimmt eine begründete, weitgehend juristisch geregelte, belegte Begründung eines Beisammenseins zweier Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Berlin Siemensstadt erklären und die hierfür unerlässlichen Dokumente erhalten. Unbedingt sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Berlin Siemensstadt vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim Heiratsamt Berlin Siemensstadt. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Trauung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Siemensstadt angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Bescheinigungen zu überreichen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Amt in Berlin Siemensstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Berlin Siemensstadt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Siemensstadt

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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