Standesamt Berlin Wilmersdorf

Anschrift

Standesamt Berlin Wilmersdorf
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Wilmersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 12 209
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Wilmersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Wilmersdorf

Definition

Eine Hochzeit bildet eine behördliche, meistenteils legitim erlaubte, festgemachte Kennzeichung einer Verbindung beider Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Amt in Berlin Wilmersdorf anzeigen und die dazu relevanten Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Berlin Wilmersdorf auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Berlin Wilmersdorf sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten beim Heiratsamt Berlin Wilmersdorf. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Berlin Wilmersdorf angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden festmachen und einen Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Urkunden vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge gelten nicht!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Standesamt in Berlin Wilmersdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Berlin Wilmersdorf schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Wilmersdorf

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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    Berlin Wilmersdorf

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