Standesamt Berlin Mitte

Anschrift

Standesamt Berlin Mitte
Parochialstr. 3
10179 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 09:00 – 12:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:30, 15:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Mitte vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 18 20
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Mitte.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Mitte

Definition

Eine Verehelichung benennt eine erklärte, zumeist gerecht erlaubte, verankerte Kennzeichung einer Beziehung von zwei Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Berlin Mitte aufnehmen und die dazu relevanten Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Amt in Berlin Mitte vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Berlin Mitte sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der bald Verheirateten beim Standesamt Berlin Mitte. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Berlin Mitte angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Unterschiede binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen geschieden sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe die Ehewilligen eruieren und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Berlin Mitte informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Berlin Mitte schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Berlin Mitte

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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