Standesamt Berlin Rummelsburg

Anschrift

Standesamt Berlin Rummelsburg
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106
13059 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 12:30
Dienstag: 10:00 – 13:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Rummelsburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: Unbekannt
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Rummelsburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Rummelsburg

Definition

Eine Ehe beschreibt eine erklärte, meistenteils rechtlich legale, festgemachte Basis einer Bindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Berlin Rummelsburg anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente holen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt im Berlin Rummelsburg vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Berlin Rummelsburg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Berlin Rummelsburg angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so beachtet man: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen feststellen und einen Zeitpunkt für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Papiere vorzubringen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In gesonderten Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Berlin Rummelsburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Berlin Rummelsburg schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Berlin Rummelsburg

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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