Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord

Anschrift

Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 12 209
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Berlin Charlottenburg-Nordgeborene Personen beim Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord zu beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Berlin Charlottenburg-Nord die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Kategorien von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Berlin Charlottenburg-Nord eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord

Definition

Eine Trauung bestimmt eine behördliche, zumeist gesetzlich zulässige, gefestigte Form einer Bindung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Amt in Berlin Charlottenburg-Nord anzeigen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt bei der Behörde in Berlin Charlottenburg-Nord antreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht in Berlin Charlottenburg-Nord sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten gefordert sein! Das Standesamt in Berlin Charlottenburg-Nord stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Berlin Charlottenburg-Nord

Bundesland
Berlin

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
29,5–115 m ü. NHN

Fläche
891,7 km²

Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)

Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²

Postleitzahl
10115–14199

Vorwahl
030

KFZ Kennzeichen
B

Gemeindeschlüssel
11 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Berlin

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Stadtgeschichte Standesamt

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