Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord
Anschrift
Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Mail: standesamt@berlin.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (030) 90 29 12 209
E-Mail: standesamt@berlin.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord
Definition
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Berlin Charlottenburg-Nord anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Amt in Berlin Charlottenburg-Nord erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Berlin Charlottenburg-Nord antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Berlin Charlottenburg-Nord stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Berlin Charlottenburg-Nord
Bundesland
Berlin
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
29,5–115 m ü. NHN
Fläche
891,7 km²
Einwohner
3.677.472 (31. Dezember 2021)
Bevölkerungsdichte
4.123 Einwohner je km²
Postleitzahl
10115–14199
Vorwahl
030
KFZ Kennzeichen
B
Gemeindeschlüssel
11 0 00 000
Stadtportal Berlin
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Berlin Charlottenburg-Nord
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Stadtgeschichte
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