Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord

Anschrift

Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin


Mail:
standesamt@berlin.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 15:00 – 18:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (030) 90 29 12 209
E-Mail: standesamt@berlin.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine dokumentierte, meistenteils zulässig rechtmäßige, belegte Form einer Vereinigung gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Berlin Charlottenburg-Nord anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim Amt in Berlin Charlottenburg-Nord erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Berlin Charlottenburg-Nord antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Eheschließenden beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu ernennen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Berlin Charlottenburg-Nord gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Berlin Charlottenburg-Nord stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Berlin Charlottenburg-Nord zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Berlin Charlottenburg-Nord

    Bundesland
    Berlin

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    29,5–115 m ü. NHN

    Fläche
    891,7 km²

    Einwohner
    3.677.472 (31. Dezember 2021)

    Bevölkerungsdichte
    4.123 Einwohner je km²

    Postleitzahl
    10115–14199

    Vorwahl
    030

    KFZ Kennzeichen
    B

    Gemeindeschlüssel
    11 0 00 000

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    Berlin Charlottenburg-Nord

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