Standesamt Bremen

Anschrift

Standesamt Bremen
Am Markt 21
28195 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine behördliche, gewöhnlich zulässig erlaubte, untermauerte Begründung einer Vereinigung von zwei Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Bremen einleiten und die hierfür erforderlichen Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie selber im Bremen antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Bremen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten bei der Behörde in Bremen. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Verehelichung anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Bremen angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

Stammen Sie aus dem Ausland?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Zeitpunkt für die Vermählung vereinbaren.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Urkunden zu überreichen:

 Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem eine urkundliche Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Bremen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Bremen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Bremen

Bundesland
Bremen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
11 m ü. NHN

Fläche
318,21 km2

Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1770 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0421

KFZ Kennzeichen
HB

Gemeindeschlüssel
04 0 11 000

Bürgermeister
Andreas Bovenschulte (SPD)

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