Standesamt Bremen Horn-Lehe

Anschrift

Standesamt Bremen Horn-Lehe
Hollerallee 79
28209 Bremen


Mail:
standesamt@bremen.de

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{bremen(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Horn-Lehe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Horn-Lehe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bremen Horn-Lehe

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine dokumentierte, vorwiegend juristisch zugestandene, festgemachte Kennzeichung eines Verbunds beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung bei der Behörde in Bremen Horn-Lehe anmelden und die dafür relevanten Papiere beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Bremen Horn-Lehe vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Bremen Horn-Lehe antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Bremen Horn-Lehe. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Bremen Horn-Lehe angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bestätitigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Papiere zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben relevant sein! Das Amt in Bremen Horn-Lehe berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bremen Horn-Lehe zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Bremen Horn-Lehe

    Bundesland
    Bremen

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe
    11 m ü. NHN

    Fläche
    318,21 km2

    Einwohner
    563.290 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    1770 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    28195–28779

    Vorwahl
    0421

    KFZ Kennzeichen
    HB

    Gemeindeschlüssel
    04 0 11 000

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    Bremen Horn-Lehe

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