Standesamt Bremen Horn-Lehe
Anschrift
Standesamt Bremen Horn-Lehe
Hollerallee 79
28209 Bremen
Mail: standesamt@bremen.de
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{bremen(oeffnungszeiten)}
Montag: 08:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 13:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 13:00
Freitag: 08:00 – 13:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bremen Horn-Lehe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0421) 3610
E-Mail: standesamt@bremen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bremen Horn-Lehe.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Bremen Horn-Lehe
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Vermählung bei der Behörde in Bremen Horn-Lehe anmelden und die dafür relevanten Papiere beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Bremen Horn-Lehe vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Bremen Horn-Lehe antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.
Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Hochzeit unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Kommen Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben relevant sein! Das Amt in Bremen Horn-Lehe berät Sie gerne.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Bremen Horn-Lehe
Bundesland
Bremen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
11 m ü. NHN
Fläche
318,21 km2
Einwohner
563.290 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
1770 Einwohner je km2
Postleitzahl
28195–28779
Vorwahl
0421
KFZ Kennzeichen
HB
Gemeindeschlüssel
04 0 11 000
Stadtportal Bremen
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Bremen Horn-Lehe
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Stadtgeschichte
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